Soziale Absicherung von Seeleuten

Seemannsmission lobt Gesetzesnovelle gegen "Imstichlassen"

Die kürzlich vom Bundesrat gebilligte Novelle des Seearbeitsgesetzes ist nach Einschätzung der Deutschen Seemannsmission ein wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung von Seeleuten. "Die Änderungen sehen vor, dass die Reedereien eine Versicherung abschließen müssen, mit der im Stich gelassenen Seeleuten geholfen wird", sagte die Bremer Generalsekretärin der Seemannsmission, Heike Proske. So könnten betroffene Seeleute im Notfall beispielsweise aus fremden Häfen nach Hause gebracht werden.

In der Vergangenheit war es immer wieder passiert, dass Seeleute in einem Hafen strandeten, weil sie keine Unterstützung von ihren Reedern bekamen. So saßen 2013 drei Containerschiffe eines insolventen marokkanischen Reeders wochenlang vor Wangerooge fest und wurden dann in Wilhelmshaven für Monate an die Kette gelegt. Das Havariekommando in Cuxhaven musste Schiffe und Notbesatzungen versorgen, Heuern mussten erstritten werden. Die Seemannsmission setzte sich für die Seeleute ein.

 

Mit einer Übergangsfrist müssen Reeder nun bis Juli 2018 eine Versicherung gegen das "Imstichlassen" abschließen. Damit setze Deutschland eine Ergänzung des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation ILO in nationales Recht um, erläuterte Proske. Die Maritime Labour Convention - kurz MLC - regele global zahlreiche Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf den Schiffen.

Eine Änderung des deutschen Seearbeitsgesetzes berührt die Seemannsmission selbst: Anfang 2016 wird die Unterstützung von Projekten durch den Bund auf eine dauerhafte institutionelle Förderung umgestellt. "Das erspart Arbeit und sorgt in der Inlandsarbeit der Deutschen Seemannsmission für mehr Sicherheit", sagte die leitende evangelische Theologin Proske. Im zu Ende gehenden Jahr hatte es in 14 Stationen der Seemannsmission an der Nord- und Ostsee 22 Projekte gegeben, die mit 270.000 Euro gefördert wurden.

Die Grundlage, das 2013 in Kraft getretene internationale Seearbeitsübereinkommen, sei eine "Gemeinschaftssache", ergänzte Proske. "Regierungsvertreter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich einstimmig auf dieses Übereinkommen geeinigt." Sie sähen die Konvention übereinstimmend als Riegel gegen Sozialdumping. Zur Deutschen Seemannsmission gehören 16 Stationen im Inland und weitere 16 im Ausland. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Niederlassungen in Rostock.

epd / kmv
 

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