Wie weiter bei Todesfällen an Bord?
Symposium gibt Antworten und vernetzt maritime Akteure
Bei Todesfällen an Bord ist vieles anders als an Land: Wie werden etwa Sterbende begleitet? Wie stellt die Crew den Tod fest? Wem muss was gemeldet werden? Wie belastend ist der Tod eines Crewmitglieds für alle an Bord und die Angehörigen in der Heimat? Was ist versichert, wenn Seeleute auf See sterben? Auf einem Fachsymposium am Freitag, 30. August in der Katholischen Akademie Hamburg haben sich Fachleute unter anderem mit diesen Fragen aus dem medizinischen, psychosozialen und rechtlichen Bereich beschäftigt. Ein Sonderthema war die Suizidgefährdung und die Wirksamkeit von Präventionsstrategien bei Seeleuten.
Die Deutsche Seemannsmission hatte Vertreter der Reedereien, Agenturen, Behörden, Seenotretter, Seemannsmissionen, Seefahrtschulen, Hafen- und Schiffsärzte und Seeleute eingeladen. Ziel des Symposiums war der interdisziplinäre Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren der maritimen Welt. Gefördert wurde die Veranstaltung durch die Deutsche Gesellschaft für Maritime Medizin e.V.
Die Deutsche Seemannsmission hat langjährige Erfahrung mit der weltweiten psychosozialen Begleitung und Betreuung von Seeleuten – auch und besonders in Ausnahmesituationen. Die Mitarbeitenden werden in der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) ausgebildet. Koordinator der PSNV-Arbeit ist Dirk Obermann.
Informationen zum Ablauf, zu Referentinnen und Referenten und deren Vorträgen finden Sie im verlinkten PDF zum Symposium.
Hinweis in eigener Sache
Im Nachgang zum Symposium erschien ein Artikel von Dr. Clara Schlaich und Dr. Marcus Oldenburg zum Thema „Sterben und Tod an Bord von Schiffen“ im Magazin Flugmedizin, Tropenmedizin, Reisemedizin (Ausgabe 2024; 31: 306-309), den Abonnenten über folgenden Link erreichen. Wer als Nicht-Abonnent den Volltext lesen möchte, wendet sich bitte an clara.schlaich@seemannsmission.org.