Menschenrechte auch auf See

75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Der 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte, denn am 10.12.1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet. Die Erklärung selbst ist nicht rechtsverbindlich, aber sie wurde in zwei Pakten umgesetzt, die rechtliche Geltung haben.

Es gibt in zahlreichen Regionen Verletzungen der Menschenrechte, zum Teil gravierend. Dies wollen wir nicht relativieren, wenn wir hier auf die Frage der Menschenrechte auch auf See eingehen.

Zunächst sollte es klar sein, dass sie überall gelten, auch außerhalb der Hoheitsgewässer und in fremden Häfen. Doch wir bekommen immer wieder mit, dass Seeleuten grundlegende Rechte verwehrt werden.

Auf einem Forum des Internationalen Verbandes der Maritimen Arbeitgeber im April 2023 wurden Seeleute gefragt, was sie sich wünschen würden, damit der Beruf attraktiver werde: „als Menschen behandelt werden“, war eine Antwort. Dieses Forum und viele andere Initiativen in der Schifffahrt zeigen, dass ein Umdenken stattfindet: vom Menschen als „human element“, das oft als Störfaktor angesehen wurde, zum Menschen, der als solcher mit seiner Würde und seinen Rechten behandelt werden soll.

Nachhaltigkeit: zu den ESG-Kriterien gehört S wie sozial

Wir freuen uns, dass es inzwischen deutlich wird, dass zur Nachhaltigkeit alle drei Bestandteile der ESG-Kriterien gehören:

  • Environment,
  • Social und
  • Governance,

Damit gelten die sozialen Kriterien, auch die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord. In Nachhaltigkeitsberichten einiger Reedereien wird dies deutlich ausgeführt.

Lieferkettengesetz führt zu mehr Aufmerksamkeit

Zunächst schien es, dass der Seetransport vom Lieferkettengesetz ausgenommen sei. Doch inzwischen freuen wir uns, dass Banken und andere Akteure nachfragen, ob es Risiken in der Lieferkette geben könnte. Dies führt zu mehr Aufmerksamkeit für die Schifffahrt und die Lage der Seeleute. Für die große Zahl der Reedereien, die nicht nur die Grundstandards einhalten, sondern darauf achten, gute Bedingugen an Bord zu haben, ist das ein großer Vorteil.

Seearbeitsübereinkommen MLC 2006 ist ein Meilenstein – aber nicht ausreichend

Das internationale Seearbeitsübereinkommen der ILO, die Maritime Labour Convention 2006 mit ihren Erweiterungen ist ein großer Fortschritt. In welcher anderen Branche gibt es ein fast global gültiges Recht, das Grundstandards festlegt? Ein großer Vorteil der MLC ist, dass sie auch für Schiffe gilt, deren Flaggenstaat das Abkommen nicht unterzeichnet hat, wenn sie einen MLC Hafenstaat anlaufen.

Wo könnten grundlegende Rechte oder Menschenrechte der Seeleute in Gefahr sein?

Einschränkung von Landgang

In zu vielen Häfen weltweit ist das Grundrecht der Seeleute auf Landgang weiter eingeschränkt. Erschwerend ist dabei, dass nicht immer klar ist, wer für das Verbot von Landgang verantwortlich ist, bzw. wer das Recht durchsetzen müsste.
Eigentlich müsste es unstrittig sein, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, Menschen an ihrem Arbeitsplatz einzusperren.

Es gibt aber folgende Situationen:

  • Häfen, die den Landgang völlig verbieten
  • Häfen, in denen der Landgang durch bürokratische und finanzielle Hindernisse praktisch unmöglich gemacht wird
  • Terminals, die es den Seeleuten nicht erlauben zu Fuß übers Terminal zu gehen, aber auch keinen Shuttle anbieten (oder nur gegen Gebühren, oft extrem teure)
  • Terminals, die nur über den Wasserweg erreichbar sind
  • Terminals, die zu bestimmten Zeiten oder Tagen schließen. Auch in sehr großen Häfen in Westeuropa wird uns berichtet, dass Terminals zu den Feiertagen schließen. Damnit ist weder Landgang noch ein Bordbesuch durch die Seemannsmissionen möglich.
  • Länder, die prinzipiell keinen Landgang erlauben oder ihn an kaum zu erfüllende Bedingungen knüpfen
  • einzelne Reedereien, die immer noch keinen Landgang zulassen
  • Schiffe, die immer nur sehr kurz in Häfen sind

In all diesen Situationen darf es kein Hin- und Herschieben der Verantwortung geben. Die Folge ist eine Verletzung der Menschenrechte. Deshalb muss jeder Reeder, jede Hafenbehörde, jeder Hafenstaat alles tun, um das Recht auf Landgang zu gewährleisten.

Landgang ist wichtig für die Gesundheit der Seeleute, siehe dazu auch den Artikel zu Mental Health der Seeleute

Auch der Zugang von Mitarbeitenden von Sozialeinrichtungen wie der Deutschen Seemannsmission zu den Schiffen ist nicht überall gewährleistet.

Fehlende Durchsetzung der Rechte der Seeleute

Seeleute leben und arbeiten monatelang an Bord. Dabei sind sie in einem Wirrwarr aus Eigentumsverhältnissen und Rechtsbereichen. Sie haben oft einen Vertrag mit einer Personalagentur (manning agency) im Heimatland, für das Schiff gibt es eine Firma als Crew Manager, eine andere als Schiffsmanager, wieder andere als Eigentümer und eventuell einen Charterer. Hinzu kommt, dass an Bord das Recht des Flaggenstaats gilt, in dem das Schiff registriert ist.

Es gibt Berichte, dass Charterer ein Veto einlegen, wenn Seeleute zu lange gearbeitet haben und eigentlich eine gesetzliche Ruhepause brauchen.

Die Hafenstaatkontrollen (Port State Control, PSC) müssten eigentlich die MLC durchsetzen, aber das geschieht in vielen Häfen nicht sehr wirkungsvoll. Es fehlt oft an sicheren Beschwerdemöglichkeiten und Interesse der Behörden für die Situation der Seeleute.

Lücken der MLC

Die MLC ist wie gesagt ein großer Fortschritt. Eine der Lücken ist die Durchsetzung, aber auch die Standards sind zum Teil zu niedrig. Die vorgesehenen Ruhezeiten reichen nicht aus. Seeleute sind oft übermüdet, was auf Dauer schädlich für die Gesundheit ist. Es ist auf Dauer auch nicht hinnehmbar monatelang keinen freien Tag zu haben.

Auch die Regelungen für Landgang sind nicht deutlich genug.

Ebenso müsste der Schutz sehr persönlicher Daten der Seeleute gesichert werden. Die Praxis, dass Arztberichte oft der Agentur, den Offizieren an Bord und Mitarbeitenden im Crewing der Reederei offen zugänglich sind, ist ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz. Und er führt dazu, dass Seeleute zögern, zum Arzt zu gehen.

Menschen zu retten ist Pflicht, kein Verbrechen

Auf See gilt die Pflicht: Wer in der Nähe ist, muss retten. Das berührt das grundlegende Menschenrecht auf Leben.

Zunehmend werden in Europa (auch in Deutschland) Gesetze verabschiedet, die Seeleute treffen können, die Menschen aus Seenot retten. Bei der Seenotrettung darf es keine Unterscheidung geben, wer warum in Seenot ist. Auf See gilt die Pflicht: Wer in der Nähe ist, muss retten. Das berührt das grundlegende Menschenrecht auf Leben. Die Verschärfung der Gesetze bedeutet: Hier droht eine Kriminalisierung für Seeleute, die Menschen retten.

Menschenrechte auch auf See – was ist zu tun?

Alle Akteure haben ihren Teil der Verantwortung. Es ist gut, dass die Lieferkettengesetze und die ESG-Kriterien zur Nachhaltigkeit alle Beteiligten dazu bringen, nachzufragen. Auch Unternehmen, die über den Seeweg versenden, werden jetzt darauf achten. Es ist gut, dass es erste Überlegungen für Hinweisgebersysteme gibt.
Zugleich sind Nachbesserungen bei der MLC und anderen Standards wichtig. Wir sind im Rahmen des Bündnisses Fair übers Meer dabei und im Rahmen der ICMA (International Christian Maritime Association).

(Artikel von M. Ristau)

Eigentlich müsste es unstrittig sein, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, Menschen an ihrem Arbeitsplatz einzusperren. 
Seeleute gehen fröhlich die Gangway vom Schiff herauf- Sie freuen sich auf Landgang
An einer Gittertür hängt ein Schild: ISPS Area Sicherheitsbereich - Zutritt verbotem Restricted Area, no admittance

Die DSM wird gefördert und unterstützt durch

Links in schwarz der Bundesadler, daneben eine schwarz rot gelbe senkrechte Linie und der Text Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Links in schwarz der Bundesadler, daneben eine schwarz rot gelbe senkrechte Linie und der Text Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Links in schwarz der Bundesadler, daneben eine schwarz rot gelbe senkrechte Linie und der Text  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Buchstaben EKD in Weiß mit rotem Rand und der Text Evangelische Kirche in Deutschland - Logo der EKD
Evangelische Kirche in Deutschland
Der Text Dienststelle Schiffssicherheit BG Verkehr udn darüber ein blauer Anker mit deutschen Flaggen - Logo der BG Verkehr
Dienststelle Schiffssicherheit BG Verkehr
Der Text ITF-Seafarers Trust und darüber das Logo
ITF-Seafarers Trust
Landeskirche Hannover
Seemannspfarramt der Nordkirche
Die Buchstaben VDR und der Text Verband Deutscher Reeder 

Logo des VDR
Verband Deutscher Reeder
In Kopf von einem orangenem Raubtier und der Text vesseltracker.com
Vesseltracker.com